SMS an Kurzwahl senden
jh88 / 7 Antworten / Baumansicht
Hallo,wo kann ich übers Internet eine SMS an eine Kurzwahl senden?
gruß
„SMS an Kurzwahl senden“
Meinst du mit Kurzwahlen die Abkürzung zu Rufnummen im Adressbuch deines Handys oder solche Sachen wie Systemfunktionen im Mobilfunknetz (z.B. *100#)?
Hmm, egal: ich würde sagen beides geht nicht.
Im Fall von Abkürzungen zum Adressbuch, muss der SMS-Dienst im Web vorher dein komplettes Adressbuch mit der Kurzwahlzuordnung importieren, damit sowas geht. Ich wüsste nicht, dass es sowas gibt - müsste ja für Handys verschiedener Hersteller funktionieren.
Die zweite Gruppe (die Systemkodes im Mobilfunknetz) ist ja an die SIM-Karte gebunden (Guthabenabfrage, Zubuchen von Flats usw.), Ich wüsste nicht, dass das ein SMS-Internetdienst direkt importieren kann.
Bis dann
Andreas
„Hi! Meinst du mit Kurzwahlen die Abkürzung ...“
ich meinte eine SMS Kuzwahl wie 73637 oder 33933.
gruß
„Hallo, ich meinte eine SMS Kuzwahl wie 73637 ...“
Das sind netzinterne Nummern über die Sonderfunktionen ausgelöst werden, gerne mit irgendwelchen Abrechnungsvorgängen, die hinterher auf den zur SIM-Karte gehörenden Vertrag berechnet werden und die dann Dienste für die SIM-Karte frei schalten.
Ich hoffe nicht, dass Anbieter da Anmeldungen aus dem Internet zulassen, wo jeder einfach eine beliebige telefonnummer angeben könnte und damit anderen Mobilfunkteilnehmern kostenpflichtige Angebote aufzuschalten.
Wenn ich mir das genau überlege, wäre das DIE Betrugsmethode in diesem Umfeld.
Egal: ich hab aktuell nur einen Anbieter über dne ich aus dem Internet SMS senden könnte und das ist GMX. Deren Hilfeseite hab ich gerade durchsucht und nichts gefunden, was deine Frage beantworten könnte. Ich würde an deiner Stelle einfach mal den Support eines der Anbieter die den SMS-Versand ermöglichen mit deiner Frage anschreiben und mal hören, was die dazu sagen.
Ich denke - wie gesagt nicht - dass die Premiumdienste so per SMS abonnieren kannst.
Bis dann
Andreas
„Hi! Das sind netzinterne Nummern über die ...“
Werden Sie nicht, da sie lebhaftes Interesse an einer notfalls einklagbaren Forderung haben.
Zudem sind sie fest mit den Mobilfunkunternehmen verbunden, mit denen entsprechende Margen verhandelt wurden.
Und die sind zumindest zur Auskunft über den Urheber verplichtet, wenn auf Prepaidkarten Guthaben verschwindet oder auf der Rechnung Unklarheiten auftauchen.
Damit haben beide Parteien schon genug Arbeit.
Gruß - Kongking
„Ich hoffe nicht, dass Anbieter da ...“
Gruss
Sascha
„Es hat zwar nicht ganz mit dem Thema zu tun, ...“
Untereinander oder regulierungsbeschränkt.
Gruß - Kongking
„Yo. Das ist auch in Deutschland nichts ...“
wusste ich nicht in Deutschland das es so machbar ist. du glaubst nicht wie ich wircklich hier die Hoelle heiss machte mit TELMEX/TELCEL in Mexiko ;-)
Gruss
Sascha

